Artikel 83 VO (EG) 2009/43
Datensammlung und gemeinsame Datennutzung
Die Mitgliedstaaten sammeln, prüfen und stellen Daten bereit und gehen dabei nach den in den SPFO-Regeln vorgegebenen Verfahren für die Erhebung, Übermittlung, Überprüfung und den Austausch von Daten vor.
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