VO (EG) 2009/43
Verordnung (EG) Nr. 43/2009 des Rates vom 16. Januar 2009 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2009)
Informationen
Ausfertigungsdatum16.01.2009
FundstelleAbl. 2009/L 022
Alle Normen
- KAPITEL IGELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIFANGMÖGLICHKEITEN UND BEGLEITENDE FANGBEDINGUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE
- KAPITEL IIIZULÄSSIGE FANGMENGEN UND BEGLEITENDE FANGBEDINGUNGEN FÜR DRITTLANDSCHIFFE
- KAPITEL IVFANGGENEHMIGUNGEN VON GEMEINSCHAFTSSCHIFFEN
- KAPITEL VFANGGENEHMIGUNGEN VON DRITTLANDSSCHIFFEN
- KAPITEL VISONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE FISCHEREI IM GFCM-GEBIET
- ABSCHNITT 1Erhaltungsmassnahmen
- ABSCHNITT 2Übermittlung statistischer Matrizen
- KAPITEL VIISONDERBESTIMMUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE IM NAFO-REGELUNGSBEREICH
- KAPITEL VIIISONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE ANLANDUNG UND UMLADUNG VON FISCH, DER VON DRITTLANDSCHIFFEN IM NEAFC-ÜBEREINKOMMENSGEBIET GEFANGEN UND ANSCHLIEßEND GEFROREN WURDE
- KAPITEL VIIIaKENNZEICHNUNG VON FISCH, DER VON GEMEINSCHAFTS- ODER DRITTLANDSCHIFFEN IM NEAFC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH GEFANGEN UND ANSCHLIESSEND GEFROREN WURDE
- KAPITEL IXSONDERBESTIMMUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE IM CCAMLR-ÜBEREINKOMMENSGEBIET
- ABSCHNITT 1Beschränkungen und Angaben zu den Schiffen
- ABSCHNITT 2Versuchsfischerei
- KAPITEL XSONDERBESTIMMUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE IM SEAFO-GEBIET
- ABSCHNITT 1Fangberechtigte Schiffe
- ABSCHNITT 2Umladungen
- ABSCHNITT 3Erhaltungsmassnahmen für die Bewirtschaftung empfindlicher Tiefseelebensräume und -ökosysteme
- ABSCHNITT 4Massnahmen zur Reduzierung ungewollter Seevögelbeifänge
- ABSCHNITT 5Technische Massnahmen
- ABSCHNITT 6Überwachung
- ABSCHNITT 7Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme
- KAPITEL XISONDERBESTIMMUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE IM IOTC-GEBIET
- KAPITEL XIISONDERBESTIMMUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE IM SPFO-GEBIET
- KAPITEL XIIISONDERBESTIMMUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE IM WCPFC-GEBIET
- KAPITEL XIVSONDERBESTIMMUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE IM ICCAT-GEBIET
- KAPITEL XVILLEGALER, NICHT GEMELDETER UND UNREGULIERTER FISCHFANG
- KAPITEL XVISONDERBESTIMMUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE IN DEN HOCHSEEGEBIETEN DES BERINGMEERS
- KAPITEL XVIISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 89
Festlegung eines Schongebiets/einer Schonzeit für die Schwertfisch-Fischerei im Mittelmeer