Artikel 91a VO (EG) 2009/43

Zulässige Höchstzahl von Schiffen für den Fang von Rotem Thun im Ostatlantik

Die Höchstzahl der Köderschiffe und Schleppangler der Gemeinschaft, die im Ostatlantik gezielt Roten Thun mit einer Größe zwischen 8 kg oder 75 cm und 30 kg oder 115 cm fangen dürfen, wird wie folgt festgelegt und auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:

Spanien
63
Frankreich
44
EG
107

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