Anhang III Anlage 2 VO (EG) 2009/43

Spezifikationen des Selektionsgitters für die Schleppnetzfischerei (70 mm)

a)
Das artenselektive Gitter ist in Schleppnetzen mit einem vollständig aus Quadratmaschen bestehenden Steert mit einer Maschenöffnung von mindestens 70 mm und weniger als 90 mm anzubringen. Die Mindestlänge des Steerts beträgt 8 m. Die Verwendung von Schleppnetzen, die im Umfang an irgendeiner Stelle des Steerts, Verbindungen und Laschverstärkungen ausgenommen, mehr als 100 Quadratmaschen aufweisen, ist verboten.
b)
Das Gitter ist rechteckig. Die Stäbe des Gitters verlaufen parallel zur Längsachse des Gitters. Die Öffnung zwischen den Stäben beträgt maximal 35 mm. Ein oder mehrere Scharniere zum leichteren Aufrollen auf der Netztrommel sind zulässig.
c)
Das Gitter ist schräg, mit der Oberseite nach hinten geneigt, im Schleppnetz an einer beliebigen Stelle in einem Bereich montiert, der direkt vor dem Steert beginnt und bis ins vordere Ende des sich nicht verjüngenden Abschnitts reicht. Alle Seiten des Gitters sind am Schleppnetz befestigt.
d)
Im oberen Netzblatt des Schleppnetzes befindet sich in direkter Verbindung mit der Gitteroberseite ein Fischauslass, der nicht blockiert sein darf. Das hintere Ende des Fischauslasses ist so breit wie das Gitter; das vordere Ende läuft beidseitig des Gitters entlang der Maschenseiten in einer Spitze aus.
e)
Vor dem Gitter darf eine Leiteinrichtung angebracht werden, die die Fische zum Netzboden und zum Gitter lenkt. Die Mindestmaschenöffnung der Leiteinrichtung beträgt 70 mm. Die zum Gitter führende Leiteinrichtung hat eine vertikale Öffnung von mindestens 15 cm.

Schema eines nach Größen und Arten selektiven Schleppnetzes. Einschwimmender Fisch wird durch eine Leiteinrichtung zum Netzboden und Gitter geleitet. Das Gitter leitet dann größere Fische aus dem Schleppnetz heraus, während kleinere Fische und Kaisergranat durch das Gitter in den Steert gelangen. Der vollständig aus Quadratmaschen bestehende Steert bietet weitere Fluchtmöglichkeiten für kleine Fische und untermaßigen Kaisergranat.

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