Artikel 91c VO (EG) 2009/43

Höchstzahl der Roten Thun fangenden Gemeinschaftsschiffe der handwerklichen Küstenfischerei im Mittelmeer

Die Höchstzahl der Gemeinschaftsschiffe der handwerklichen Küstenfischerei, die im Mittelmeer gezielt Roten Thun mit einer Größe zwischen 8 kg oder 75 cm und 30 kg oder 115 cm fangen dürfen, wird wie folgt festgelegt und auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:

Spanien
139
Frankreich
86
Italien
35
Zypern
25
Malta
89
EG
374

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