Artikel 91c VO (EG) 2009/43
Höchstzahl der Roten Thun fangenden Gemeinschaftsschiffe der handwerklichen Küstenfischerei im Mittelmeer
Die Höchstzahl der Gemeinschaftsschiffe der handwerklichen Küstenfischerei, die im Mittelmeer gezielt Roten Thun mit einer Größe zwischen 8 kg oder 75 cm und 30 kg oder 115 cm fangen dürfen, wird wie folgt festgelegt und auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
- Spanien
- 139
- Frankreich
- 86
- Italien
- 35
- Zypern
- 25
- Malta
- 89
- EG
- 374
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