Artikel 91e VO (EG) 2009/43

Zulässige Höchstzahl von Schiffen für den Fang von Rotem Thun im Adriatischen Meer für Aufzuchtzwecke

Die Höchstzahl der Gemeinschaftsschiffe, die im Adriatischen Meer für Aufzuchtzwecke gezielt Roten Thun mit einer Größe zwischen 8 kg oder 75 cm und 30 kg oder 115 cm fangen dürfen, wird wie folgt festgelegt und auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:

Italien
68
EG
68

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