Anhang III Anlage 4 VO (EG) 2009/43

Spezifikationen des Schleppnetzes mit großer Maschenweite

Das Gerät ist so ausgelegt, dass im Vergleich zu den herkömmlichen Schleppnetzen für den Fang von Weißfisch die Kabeljaufänge auf ein niedriges Niveau zurückgeführt werden, während die Fänge anderer Weißfischarten wie Schellfisch und Wittling behalten werden. Für die Zwecke dieses Anhangs ist ein Schleppnetz mit großer Maschenweite ein Netz, das gemäß den folgenden Spezifikationen konstruiert wird:

1.
Das (am Grundtau befestigte) erste Bauchstück sowie der obere und untere Netzflügel sind mindestens zwei Maschen lang. Bei diesen Netzsegmenten beträgt die gestreckte Länge jeder einzelnen Masche mindestens 240 cm.
2.
Jede Masche des (am Kopftau befestigten) ersten oberen Netzblattes und des zweiten Bauchstücks ist mindestens 80 cm lang. Jede Masche des zweiten oberen Netzblattes und des dritten unteren Bauchstücks ist mindestens 20 cm lang.

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