Anhang III Anlage 5 VO (EG) 2009/43
- 1.
-
Spezifikationen des Quadratmaschen-Fluchtfensters an der Oberseite
Das Fluchtfenster ist ein Rechteck aus Netztuch. Das Netztuch besteht aus Einfachzwirn. Es handelt sich um Quadratmaschen, d. h. alle vier Seiten des Fenster-Netztuches sind im Schenkelschnitt geschnitten. Die Maschenöffnung beträgt mindestens 120 mm. Das Fenster hat eine Länge von mindestens 3 m.
- 2.
-
Anbringung des Fensters
Das Fenster wird im oberen Netzblatt des Steerts eingefügt. Es endet nicht mehr als 12 m vor der Steertleine.
- 3.
-
Einsetzen des Fensters in das Rautenmaschen-Netztuch
Zwischen der Längsseite des Fensters und der angrenzenden Laschverstärkung dürfen nicht mehr als zwei offene Rautenmaschen liegen. Die gestreckte Länge des Fensters entspricht der gestreckten Länge der Rautenmaschen, die an der Längsseite des Fensters befestigt sind. Das Anschlagsverhältnis zwischen den Rautenmaschen des oberen Netzblattes des Steerts und der kleinsten Seite des Fensters beträgt drei Rautenmaschen zu einer Quadratmasche bei einer Maschenöffnung im Steert von 80 mm bzw. zwei Rautenmaschen zu einer Quadratmasche bei einer Maschenöffnung im Steert von 120 mm, ausgenommen die Randschenkel des Fensters auf beiden Seiten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.