Artikel 73 VO (EG) 2009/43

Ermittlung bestehender Grundfanggebiete

Mitgliedstaaten, deren Schiffe im Zeitraum von 1987 bis 2007 an der Grundfischerei im SEAFO-Übereinkommensgebiet beteiligt waren, übermitteln der Kommission bis zum 1. April 2009 umfassende Karten bestehender Fanggebiete. Die Kommission leitet diese Karten unverzüglich an das SEAFO-Exekutivsekretariat weiter. Die Karten beruhen auf VMS-Daten und/oder anderen verfügbaren Georeferenzdaten und weisen die höchstmögliche räumliche und zeitliche Auflösung auf.

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