Artikel 73 VO (EG) 2009/43
Ermittlung bestehender Grundfanggebiete
Mitgliedstaaten, deren Schiffe im Zeitraum von 1987 bis 2007 an der Grundfischerei im SEAFO-Übereinkommensgebiet beteiligt waren, übermitteln der Kommission bis zum 1. April 2009 umfassende Karten bestehender Fanggebiete. Die Kommission leitet diese Karten unverzüglich an das SEAFO-Exekutivsekretariat weiter. Die Karten beruhen auf VMS-Daten und/oder anderen verfügbaren Georeferenzdaten und weisen die höchstmögliche räumliche und zeitliche Auflösung auf.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.