ANHANG IX VO (EG) 2009/43
TEIL I
FORMBLATT HAFENSTAATKONTROLLE — PSC 1
TEIL A: Vom Schiffskapitän auszufüllen. In schwarzer Tinte auszufüllen
Name des Schiffes: | IMO-Nummer(1): | Rufzeichen: | Flaggenstaat: | ||||||
E-Mail-Anschrift: | Telefonnummer: | Telefaxnummer: | Inmarsat-Nummer: | ||||||
Anlande- oder Umladehafen: | Voraussichtliche Ankunftszeit: | ||||||||
Datum: | Uhrzeit (UTC): | ||||||||
Gesamtfang an Bord — Alle Gebiete | Anzulandender Fang(2) | ||||||||
Art(3) | Erzeugnis(4) | Fanggebiet | Umrechnungsfaktor | Produktgewicht (kg) | Produktgewicht (kg) | ||||
NEAFC CA (ICES-Untergebiete und -Bereiche) |
NAFO RA (Sub-Division) |
Andere Gebiete |
TEIL B: Amtlichen Eintragungen vorbehalten - vom Flaggenstaat auszufüllen
Der Flaggenstaat des Schiffes muss die folgenden Fragen mit „Ja” oder „Nein” beantworten | NEAFC CA | NAFO RA | |||||
Ja | Nein | Ja | Nein | ||||
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Bestätigung des Flaggenstaats: Ich bestätige nach bestem Wissen und Gewissen, dass die obigen Angaben vollständig, zutreffend und korrekt sind. |
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Name und Titel: | Datum: | Unterschrift: | Dienststempel: |
TEIL C: Amtlichen Eintragungen vorbehalten — vom Hafenstaat auszufüllen
Name des Hafenstaats: | Genehmigung erteilt: | Datum: | Unterschrift: | Dienststempel: |
Ja: Nein: |
FORMBLATT HAFENSTAATKONTROLLE — PSC 2
TEIL A: Vom Schiffskapitän auszufüllen. Für jedes abgebende Schiff ein getrenntes Formblatt ausfüllen. In schwarzer Tinte auszufüllen.
Name des Schiffes: | IMO-Nummer(5): | Rufzeichen: | Flaggenstaat: | ||||||||||
E-Mail-Anschrift: | Telefonnummer: | Telefaxnummer: | Inmarsat-Nummer: | ||||||||||
Anlande- oder Umladehafen: | Voraussichtliche Ankunftszeit: | ||||||||||||
Datum: | Uhrzeit (UTC): | ||||||||||||
Fangangaben für abgebende Schiffe(6) | |||||||||||||
Name des Schiffes | IMO-Nummer(5) | Rufzeichen | Flaggenstaat | ||||||||||
Gesamtfang an Bord — Alle Gebiete | Anzulandender Fang(7) | ||||||||||||
Art(8) | Erzeugnis(9) | Fanggebiet | Umrechnungsfaktor | Produktgewicht (kg) | Produktgewicht (kg) | ||||||||
NEAFC CA (ICES-Untergebiete und -Bereiche) |
NAFO RA (Sub-Division) |
Andere Gebiete |
TEIL B: Amtlichen Eintragungen vorbehalten — vom Flaggenstaat auszufüllen
Der Flaggenstaat des Schiffes muss die folgenden Fragen mit „Ja” oder „Nein” beantworten | NEAFC CA | NAFO RA | |||||
Ja | Nein | Ja | Nein | ||||
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Bestätigung des Flaggenstaats: Ich bestätige nach bestem Wissen und Gewissen, dass die obigen Angaben vollständig, zutreffend und korrekt sind. |
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Name und Titel: | Datum: | Unterschrift: | Dienststempel: |
TEIL C: Amtlichen Eintragungen vorbehalten — vom Hafenstaat auszufüllen
Name des Hafenstaats: | Genehmigung erteilt: | Datum: | Unterschrift: | Dienststempel: |
Ja: Nein: |
TEIL II
HAFENSTAATKONTROLLBERICHT (PSC 3)
Hafenstaatkontrollbericht (PSC 3)
In schwarzer Tinte auszufüllen
- A.
- ANGABEN ZUR KONTROLLE
Anlandung | Ja | Nein | Umladung | Ja | Nein | ||
Hafenstaat | Anlande- oder Umladehafen | ||||||
Schiffsname | Flaggenstaat | IMO-Nummer | Internationales Rufzeichen | ||||
Beginn der Anlandung/Umladung | Datum | Uhrzeit | |||||
Ende der Anlandung/Umladung | Datum | Uhrzeit |
- B.
- EINZELANGABEN ZUR KONTROLLE
Name des abgebenden Schiffs(11) | IMO-Nummer(10) | Rufzeichen | Flaggenstaat |
- B 1.
- im Logbuch eingetragene Fänge
Art(12) | Fanggebiet | Angegebenes Lebendgewicht (kg) | Verwendeter Umrechnungsfaktor |
- B 2.
- angelandeter oder umgeladener Fisch(13)
Art(12) | Erzeugnis(14) | Fanggebiet | Gewicht des angelandeten Produkts (kg) | Umrechnungsfaktor | LebendgewichtÄquivalent (kg) | Differenz (kg) zwischen dem im Logbuch eingetragenen Lebendgewicht und dem angelandeten Lebendgewicht | Differenz ( %) zwischen dem im Logbuch eingetragenen Lebendgewicht und dem angelandeten Lebendgewicht | Differenz (kg) zwischen dem Gewicht des angelandeten Produkts und den Angaben in den Formularen PSC 1/2 | Differenz ( %) zwischen dem Gewicht des angelandeten Produkts und den Angaben in den Formularen PSC 1/2 |
- B 3.
- Angaben zu genehmigten Anladungen ohne Bestätigung des Flaggenstaats
Name des Lagers, Name der zuständigen Behörden, Frist für die nachzureichende Bestätigung, Ref. NEAFC Art. 23.2/NAFO Art. 45.6 |
- B 4.
- Fisch an Bord
Art(12) | Erzeugnis(14) | Fanggebiet | Produktgewicht (kg) | Umrechnungsfaktor | Lebendgewicht kg | Differenz (kg) zwischen dem Gewicht des Produkts an Bord und den Angaben in den Formularen PSC 1/2 | Differenz ( %) zwischen dem Gewicht des Produkts an Bord und den Angaben in den Formularen PSC 1/2 |
- C.
- ERGEBNISSE DER KONTROLLE
- C1.
- ALLGEMEINES
Kontrollbeginn | Datum | Uhrzeit | ||||||||||||||||||||||||
Kontrollende | Datum | Uhrzeit | ||||||||||||||||||||||||
Bemerkungen |
- C2.
- Fanggerätkontrolle im Hafen (Nur für NEAFO))
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Anzahl der kontrollierten Fanggeräte | Datum der Fanggerätkontrolle | |||||||||||||||||||||||||
Wurde bei dem Schiff ein Verstoß festgestellt? | Ja | Nein |
Falls JA, ist das Formblatt "Überprüfung der Hafenkontrolle" vollständig auszufüllen. Falls NEIN, ist das Formblatt bis auf die Einzelheiten zum NAFO-Siegel auszufüllen. |
- B.
- Nähere Angaben zu den Schleppnetzen
Nummer des NAFO-Siegels | Ist das Siegel unversehrt? | Ja | Nein | |||||||||||||||||||||||
Art des Fanggeräts | ||||||||||||||||||||||||||
Anlagen | ||||||||||||||||||||||||||
Abstand der Gitterstäbe (mm) | ||||||||||||||||||||||||||
Maschentyp | ||||||||||||||||||||||||||
Mittlere Maschenöffnung (mm) | ||||||||||||||||||||||||||
Netzteil | ||||||||||||||||||||||||||
Flügel | ||||||||||||||||||||||||||
Mittelstück | ||||||||||||||||||||||||||
Verlängerungsstück | ||||||||||||||||||||||||||
Steert |
- D.
- BEMERKUNGEN DES KAPITÄNS
Der/die Unterzeichnete, Kapitän des Schiffs, bestätigt, am heutigen Tag eine Kopie dieses Berichts erhalten zu haben. Meine Unterschrift stellt keine Anerkennung des Inhalts dieses Berichts dar, meine etwaigen eigenen Bemerkungen ausgenommen. Unterschrift: ... Datum: ... |
- E.
- VERSTÖSSE UND FOLGEMASSNAHMEN
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Verstöße, die infolge von Kontrollen im NAFO RA aufgedeckt wurden |
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Kontrollteam | Datum der Kontrolle | Abteilung | NAFO, Bestanderhaltungs- und Kontrollmaßnahmen, Verstoß gegen Rechtsnorm | |||||||||||||||||||||||
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(a) — Bestätigung der bei einer Kontrolle auf See festgestellten Verstöße | ||||||||||||||||||||||||||
NAFO, Bestanderhaltungs- und Kontrollmaßnahmen, Verstoß gegen Rechtsnorm | Verstoß gegen nationale Rechtsnorm | |||||||||||||||||||||||||
(b) — Bei einer Kontrolle auf See festgestellte Verstöße, die bei der Hafenkontrolle nicht bestätigt werden konnten. | ||||||||||||||||||||||||||
Bemerkungen: | ||||||||||||||||||||||||||
(c) — Weitere bei der Hafenkontrolle festgestellte Verstöße | ||||||||||||||||||||||||||
NAFO, Bestanderhaltungs- und Kontrollmaßnahmen, Verstoß gegen Rechtsnorm | Verstoß gegen nationale Rechtsnorm | |||||||||||||||||||||||||
FESTGESTELLTER VERSTOSS |
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Artikel | NEAFC-Vorschriften, gegen die verstoßen wurde und Zusammenfassung sachdienlicher Fakten | |||||||||||||||||||||||||
Bemerkungen: | ||||||||||||||||||||||||||
Name des Inspektors | Unterschrift des Inspektors | Datum und Ort |
- F.
- VERTEILUNG
Kopie an den Flaggenstaat | Kopie an den NEAFC-Sekretär | Kopie an den NAFO-Exekutivsekretär |
Fußnote(n):
- (1)
Fischereifahrzeuge ohne IMO-Nummer (IMO = Internationale Seeschifffahrtsorganisation) geben ihre äußere Registriernummer an
- (2)
Bei Bedarf mehr als ein Formblatt verwenden
- (3)
FAO-Artencode — NEAFC Anhang V — NAFO Anhang
- (4)
Aufmachungsformen — NEAFC Anlage 1 des Anhangs IV — NAFO Anhang XX (C)
- (5)
Fischereifahrzeuge ohne IMO-Nummer (IMO = Internationale Seeschifffahrtsorganisation) geben ihre äußere Registriernummer an
- (6)
Für jedes abgebende Schiff ein getrenntes Formblatt ausfüllen.
- (7)
Bei Bedarf mehr als ein Formblatt verwenden
- (8)
FAO-Artencode — NEAFC Anhang V — NAFO Anhang II
- (9)
Aufmachungsformen — NEAFC Anlage 1 des Anhangs IV — NAFO Anhang XX (C)
- (10)
Fischereifahrzeuge ohne IMO-Nummer geben ihre äußere Registriernummer an
- (11)
Bei Bedarf mehr als ein Formblatt verwenden
- (12)
FAO-Artencode — NEAFC Anhang V — NAFO Anhang II
- (13)
War das Schiff an Umladungen beteiligt, ist für jedes abgebende Schiff ein getrenntes Formblatt zu verwenden.
- (14)
Produktaufmachungsformen — NEAFC Anlage 1 des Anhangs IV — NAFO Anhang XX (C)
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