Artikel 2 VO (EG) 2009/442
Einfuhrkontingentszeitraum
Die Zollkontingente gemäß Absatz 1 werden auf jährlicher Basis für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres eröffnet; ausgenommen davon ist das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.0119, das für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Jahres eröffnet wird.
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