Artikel 1 VO (EG) 2009/443
Gegenstand und Ziele
In dieser Verordnung werden Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer Personenkraftwagen aufgestellt, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen und das Gesamtziel der Europäischen Gemeinschaft verwirklichen sollen, demzufolge die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagenflotte bei 120 g/km liegen sollten. Der in dieser Verordnung festgelegte CO2-Emissionsdurchschnitt für neue Personenkraftwagen von 130 g/km wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften gemessen und ist durch Verbesserungen bei der Motorentechnik sowie innovative Technologien zu erreichen.
Für die Zeit ab 2020 wird mit dieser Verordnung für die durchschnittlichen Emissionen der Flotte neuer Personenkraftwagen, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 und ihrer Durchführungsvorschriften sowie nach innovativen Technologien gemessen werden, ein Zielwert von 95 g CO2/km festgesetzt.
Im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft wird diese Verordnung durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt, die einer Verringerung um 10 g CO2/km entsprechen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.