Artikel 1 VO (EG) 2009/450

Gegenstand

Diese Verordnung enthält spezielle Anforderungen an die Vermarktung aktiver und intelligenter Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Diese speziellen Anforderungen lassen die gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften unberührt, die für Materialien und Gegenstände gelten, denen aktive oder intelligente Bestandteile hinzugefügt oder in die solche Bestandteile integriert werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.