Anlage 17 VO (EG) 2009/606

Vorschriften für die Entsäuerung durch Elektromembranbehandlung

Bei der Elektromembranbehandlung (nachstehend „die Behandlung” ) handelt es sich um eine physikalische Methode der Ionenextraktion bei Most oder Wein unter Einwirkung eines elektrischen Feldes mit Hilfe von anionendurchlässigen Membranen einerseits und bipolaren Membranen andererseits. Die Verbindung von anionendurchlässigen Membranen und bipolaren Membranen ermöglicht eine Verringerung der titrierbaren Säure und des tatsächlichen Säuregehalts (Erhöhung des pH-Werts). Vorschriften:
1.
Die anionendurchlässigen Membranen müssen so angeordnet sein, dass ausschließlich Anionen, insbesondere die organischen Säuren des Mosts oder des Weins, extrahiert werden können.
2.
Die bipolaren Membranen müssen für Anionen und Kationen des Mosts oder des Weins undurchlässig sein.
3.
Der Wein, der aus auf diese Weise entsäuertem Most oder Wein gewonnen wird, muss mindestens 1 g.l-1 Weinsäure enthalten.
4.
Die Entsäuerung durch die Verwendung von Membranen und die Säuerung schließen einander aus.
5.
Die Durchführung des Verfahrens obliegt einem Önologen oder qualifizierten Techniker.
6.
Über die Behandlung muss gemäß Artikel 185c Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 Buch geführt werden.
7.
Die verwendeten Membranen müssen den Vorschriften der Verordnungen (EG) Nr. 1935/2004 und (EU) Nr. 10/2011 sowie den zu deren Durchführung erlassenen nationalen Vorschriften entsprechen. Sie müssen den Vorschriften des von der OIV veröffentlichten Internationalen Kodex der Önologie entsprechen.

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