Artikel 48 VO (EG) 2009/607
Bestehende geschützte traditionelle Begriffe
Traditionelle Begriffe, die gemäß den Artikeln 24, 28 und 29 der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 geschützt sind, werden automatisch im Rahmen der vorliegenden Verordnung geschützt, sofern
- a)
- der Kommission bis zum 1. Mai 2009 eine Zusammenfassung der Begriffsbestimmung oder der Verwendungsbedingungen übermittelt wurde,
- b)
- die Mitgliedstaaten oder Drittländer den Schutz bestimmter traditioneller Begriffe nicht eingestellt haben.
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