Artikel 48 VO (EG) 2009/607

Bestehende geschützte traditionelle Begriffe

Traditionelle Begriffe, die gemäß den Artikeln 24, 28 und 29 der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 geschützt sind, werden automatisch im Rahmen der vorliegenden Verordnung geschützt, sofern

a)
der Kommission bis zum 1. Mai 2009 eine Zusammenfassung der Begriffsbestimmung oder der Verwendungsbedingungen übermittelt wurde,
b)
die Mitgliedstaaten oder Drittländer den Schutz bestimmter traditioneller Begriffe nicht eingestellt haben.

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