ANHANG XVI VO (EG) 2009/607

Angaben, die gemäß Artikel 66 Absatz 2 in der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen

im Barrique gegoren im Barrique ausgebaut im Barrique gereift

im […]nfass gegoren

[Angabe des verwendeten Holzes]

im […]nfass ausgebaut

[Angabe des verwendeten Holzes]

im […]nfass gereift

[Angabe des verwendeten Holzes]

im Fass gegoren im Fass ausgebaut im Fass gereift

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