Artikel 1 VO (EG) 2009/617
(1) Es wird ein jährliches Einfuhrzollkontingent der Union mit der laufenden Nummer 09.4449 für 21500 Tonnen hochwertiges frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch, ausgedrückt in Erzeugnisgewicht, der KN-Codes 0201, 0202, 02061095 und 02062991 eröffnet.
(1a) Das jährliche Einfuhrzollkontingent der Union gemäß Absatz 1 wird ab dem 1. August 2012 auf 48200 Tonnen, ausgedrückt in Erzeugnisgewicht, erhöht.
(2) Der Einfuhrzollsatz für das Kontingent nach Absatz 1 wird auf 0 % festgesetzt.
(3) Das Kontingentsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni.
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