Präambel VO (EG) 2009/617
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Im Hinblick auf das Interesse der Gemeinschaft an der Entwicklung harmonischer Handelsbeziehungen zu Drittländern empfiehlt es sich, ein autonomes gemeinschaftliches Zollkontingent für die Einfuhr von 20000 Tonnen hochwertigem frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch zu eröffnen.
- (2)
- Gemäß Artikel 144 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1) in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 eröffnet und verwaltet die Kommission Zollkontingente für die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse nach den Durchführungsbestimmungen, die nach dem Verfahren gemäß Artikel 195 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erlassen werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
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