ANHANG III VO (EG) 2009/643
Messungen
Für die Zwecke der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung sind Messungen anhand eines zuverlässigen, genauen und reproduzierbaren Messverfahrens vorzunehmen, das den anerkannten Regeln der Messtechnik Rechnung trägt, einschließlich Verfahren gemäß Dokumenten, deren Fundstellen zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.- 1.
- ALLGEMEINE PRÜFBEDINGUNGEN
Es gelten die folgenden allgemeinen Prüfbedingungen:- 1.
- Falls Heizelemente zur Verhinderung der Kondensation vorhanden sind, die vom Nutzer ein- und ausgeschaltet werden können, sind diese einzuschalten und, sofern sie einstellbar sind, auf die größte Heizleistung einzustellen;
- 2.
- falls Vorrichtungen für die Entnahme durch die geschlossene Tür (beispielsweise Eis- oder Getränkespender) vorhanden sind, die vom Nutzer ein- und ausgeschaltet werden können, sind diese für die Energieverbrauchsmessung einzuschalten, aber nicht in Betrieb zu nehmen;
- 3.
- bei Mehrzweckgeräten und -fächern ist bei der Energieverbrauchsmessung als Lagertemperatur die Nenntemperatur des kältesten Fächertyps zu verwenden, die für den normalen Dauerbetrieb gemäß Herstelleranweisungen angegeben ist;
- 4.
- die Ermittlung des Energieverbrauchs eines Kühlgeräts erfolgt in der kältesten Konfiguration gemäß Herstelleranweisungen für den normalen Dauerbetrieb eines „sonstigen Fachs” wie in Anhang IV Tabelle 5 festgelegt.
- 2.
- TECHNISCHE PARAMETER
Die folgenden Parameter sind zu ermitteln:- a)
- „Gesamtabmessungen” auf ganze Millimeter gerundet;
- b)
- „Gesamtraumbedarf im Betrieb” auf ganze Millimeter gerundet;
- c)
- „Bruttogesamtinhalt(e)” auf ganze Kubikdezimeter (Liter) gerundet;
- d)
- „Nutzinhalt(e) und Gesamtnutzinhalt(e)” auf ganze Kubikdezimeter (Liter) gerundet;
- e)
- „Entfrostungstyp” ;
- f)
- „Lagertemperatur” ;
- g)
- „Energieverbrauch” in Kilowattstunden je 24 Stunden (kWh/24h) auf drei Dezimalstellen;
- h)
- „Dauer des Temperaturanstiegs” ;
- i)
- „Gefriervermögen” ;
- j)
- „Leistungsaufnahme” in Watt, gerundet auf zwei Dezimalstellen, und
- k)
- „Luftfeuchtigkeit im Weinlagerfach” als Prozentangabe gerundet auf die nächste Ganzzahl.
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