Artikel 17 VO (EG) 2009/661

Berichterstattung

Bis zum 1. Dezember 2012 und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung dieser Verordnung oder anderer einschlägiger Rechtsakte der Gemeinschaft hinsichtlich der Aufnahme weiterer neuer Sicherheitsmerkmale umfasst.

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