Artikel 8 VO (EG) 2009/661

Klassifizierung von Reifen

(1) Reifen werden in folgende Klassen unterteilt:

a) Reifen der Klasse C1—
vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M1, N1, O1 und O2 bestimmte Reifen,
b) Reifen der Klasse C2—
vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N, O3 und O4 bestimmte Reifen mit einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≤ 121 und der Geschwindigkeitskategorie ≥ „N” ,
c) Reifen der Klasse C3—

vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N, O3 und O4 bestimmte Reifen mit einer der folgenden Tragfähigkeitskennzahlen:

i)
Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≤ 121 und der Geschwindigkeitskategorie ≤ „M” ,
ii)
Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≥ 122.

Ein Reifen kann in mehrere Klassen eingestuft werden, wenn er alle für die jeweiligen Klassen einschlägigen Anforderungen erfüllt.

(2) Es gilt die in den UN/ECE-Regelungen Nr. 30 und 54 enthaltene Liste der Tragfähigkeitskennzahlen und der ihnen zugeordneten Höchstlasten.

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