Artikel 8 VO (EG) 2009/661
Klassifizierung von Reifen
(1) Reifen werden in folgende Klassen unterteilt:
- a) Reifen der Klasse C1—
- vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M1, N1, O1 und O2 bestimmte Reifen,
- b) Reifen der Klasse C2—
- vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N, O3 und O4 bestimmte Reifen mit einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≤ 121 und der Geschwindigkeitskategorie ≥ „N” ,
- c) Reifen der Klasse C3—
-
vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N, O3 und O4 bestimmte Reifen mit einer der folgenden Tragfähigkeitskennzahlen:
- i)
- Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≤ 121 und der Geschwindigkeitskategorie ≤ „M” ,
- ii)
- Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≥ 122.
Ein Reifen kann in mehrere Klassen eingestuft werden, wenn er alle für die jeweiligen Klassen einschlägigen Anforderungen erfüllt.
(2) Es gilt die in den UN/ECE-Regelungen Nr. 30 und 54 enthaltene Liste der Tragfähigkeitskennzahlen und der ihnen zugeordneten Höchstlasten.
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