ANHANG I VO (EG) 2009/661

Geltungsbereich der Vorschriften gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2

Genehmigungsgegenstand Anwendungsbereich
M1 M2 M3 N1 N2 N3 O1 O2 O3 O4
Kraftstoffbehälter/Unterfahrschutz hinten X X X X X X X X X X
Hinteres Kennzeichen X X X X X X X X X X
Lenkanlagen X X X X X X X X X X
Türverriegelungen und -scharniere X X X X
Schallzeichen X X X X X X
Einrichtungen für indirekte Sicht X X X X X X
Bremsanlagen X X X X X X X X X X
Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) X X X X X X X X X X
Innenausstattung X
Diebstahlsicherung X X X X X X
Lenkanlage bei Unfallstößen X X
Sitzfestigkeit X X X X X X
Außenkanten X
Geschwindigkeitsmesser X X X X X X
(Vorgeschriebene) Schilder X X X X X X X X X X
Gurtverankerungen X X X X X X
Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen X X X X X X X X X X
Rückstrahler X X X X X X X X X X
Umriss-, Begrenzungs-, Schluss-, Tagfahr-, Brems- und Seitenmarkierungsleuchten X X X X X X X X X X
Fahrtrichtungsanzeiger X X X X X X X X X X
Beleuchtung für das hintere Kennzeichen X X X X X X X X X X
Scheinwerfer (einschließlich Glühlampen) X X X X X X
Nebelscheinwerfer X X X X X X
Abschleppeinrichtung X X X X X X
Nebelschlussleuchten X X X X X X X X X X
Rückfahrscheinwerfer X X X X X X X X X X
Parkleuchten X X X X X X
Rückhaltesysteme und Rückhalteeinrichtungen X X X X X X
Sichtfeld X
Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Warn- und Kontrollleuchten X X X X X X
Entfrostung/Trocknung X (1) (1) (1) (1) (1)
Scheibenwischer/-wascher X (2) (2) (2) (2) (2)
Heizung X X X X X X X X X X
Radabdeckung X
Kopfstützen X
Seitliche Schutzvorrichtungen X X X X
Spritzschutzsystem X X X X X X X
Sicherheitsglas X X X X X X X X X X
Reifen X X X X X X X X X X
Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen X X X X
Massen und Abmessungen X X X X X X X X X X
Führerhaus-Außenkanten X X X
Kupplungen X(3) X(3) X(3) X(3) X(3) X(3) X X X X
Brennverhalten X
Kraftomnibusse X X
Frontalaufprall X(4)
Seitenaufprall X(5) X(5)
Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter X(6) X(6) X(6) X(6) X(6) X(6) X(6)
Vorderer Unterfahrschutz X X
Elektrische Sicherheit X X X X X X

Fußnote(n):

(1)

Fahrzeuge dieser Klasse sind mit einer entsprechenden Entfrostungs- und Trocknungseinrichtung auszurüsten.

(2)

Fahrzeuge dieser Klasse sind mit einem entsprechenden Scheibenwischer und -wascher auszurüsten.

(3)

Nur wenn das Fahrzeug mit einer Anhängevorrichtung ausgerüstet ist.

(4)

Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand von bis zu 2,5 t.

(5)

Gilt nur für Fahrzeuge mit einem „Sitzplatzbezugspunkt” ( „R-Punkt” ) des niedrigsten Sitzes, der höchstens 700 mm über dem Boden liegt. Der „R-Punkt” wird in der UN/ECE-Regelung Nr. 95 definiert.

(6)

Nur wenn der Hersteller eine Typgenehmigung für ein Fahrzeug beantragt, das zur Beförderung gefährlicher Güter bestimmt ist.

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