ANHANG II VO (EG) 2009/661

Anforderungen an Nasshaftung, Rollwiderstand und Rollgeräusch von Reifen

Teil A —
ANFORDERUNGEN AN DIE NASSHAFTUNG

Für Reifen der Klasse C1 gelten folgende Anforderungen:
Verwendungsart Nasshaftungskennwert (G)
M + S-Reifen mit dem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie ( „Q” oder darunter, außer „H” ) mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis 160 km/h ≥ 0,9
M + S-Reifen mit dem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie ( „R” oder darüber, einschließlich „H” ) mit einer zulässigen Geschwindigkeit über 160 km/h ≥ 1,0
Normaler Straßenreifen ≥ 1,1

Teil B —
ANFORDERUNGEN AN DEN ROLLWIDERSTAND

Der nach ISO 28580 gemessene Rollwiderstandsbeiwert eines Reifentyps darf folgende Werte nicht überschreiten:

Tabelle 1

Reifenklasse

Grenzwert (kg/t)

Stufe 1

C1 12,0
C2 10,5
C3 8,0

Tabelle 2

Reifenklasse

Grenzwert (kg/t)

Stufe 2

C1 10,5
C2 9,0
C3 6,5
Bei M + S-Reifen erhöhen sich die Grenzwerte aus Tabelle 1 und Tabelle 2 um 1 kg/t.

TEIL C —
ANFORDERUNGEN AN DAS ROLLGERÄUSCH

1. Das nach den Bestimmungen der Durchführungsmaßnahmen zu dieser Verordnung gemessene Rollgeräusch darf die in den Nummern 1.1 oder 1.2 angegebenen Werte nicht überschreiten. Die in den Nummern 1.1 und 1.2 angegebenen Werte verstehen sich als temperaturkorrigierte Messwerte — außer für Reifen der Klasse C3 — und um die Messtoleranz korrigierte und auf den nächstliegenden ganzzahligen Wert abgerundete Messwerte.

1.1. Reifen der Klasse C1 nach Nennbreite des geprüften Reifens:
Reifenklasse Nennbreite in mm Grenzwert in dB(A)
C1A ≤ 185 70
C1B > 185 ≤ 215 71
C1C > 215 ≤ 245 71
C1D > 245 ≤ 275 72
C1E > 275 74
Bei M + S-Reifen, Extra-Load-Reifen oder verstärkten Reifen, oder einer Kombination dieser Reifen, erhöhen sich die genannten Grenzwerte um 1 dB(A).

1.2. Reifen der Klassen C2 und C3 nach Verwendungsart der Reifen:
Reifenklasse Verwendungsart Grenzwert in dB(A)
C2 Normalreifen 72
Traktionsreifen 73
C3 Normalreifen 73
Traktionsreifen 75
Bei Spezialreifen erhöhen sich diese Grenzwerte um 2 dB(A). Weitere 2 dB(A) sind bei M + S-Reifen der Verwendungsart Traktionsreifen der Klasse C2 gestattet. Bei allen anderen Verwendungsarten von Reifen der Klassen C2 und C3 ist bei M + S-Reifen 1 dB(A) zusätzlich gestattet.

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