Artikel 28 VO (EG) 2009/663
Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Kommission überwacht die Durchführung dieser Verordnung. Sie legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich bei der Vorlage des Haushaltsplanvorentwurfs einen Bericht über die Durchführung des EEPR vor.
Kommt sie darin zu dem Ergebnis, dass die Durchführung der vorrangigen Vorhaben ernsthaft gefährdet ist, so empfiehlt sie Abhilfemaßnahmen und schlägt gegebenenfalls zusätzliche Vorhaben, die im Einklang mit dem Konjunkturprogramm stehen, vor.
Der Bericht enthält Angaben über alle Gemeinkosten im Zusammenhang mit der Schaffung und Durchführung der aufgrund des Kapitels IIa geschaffenen Fazilität.
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