Artikel 4 VO (EG) 2009/663
Ziele
Die Gemeinschaft fördert Vorhaben im Bereich der Gas- und Strominfrastrukturen, die den größten Mehrwert für die Gemeinschaft haben und zu den folgenden Zielen beitragen:
- a)
- Sicherheit und Diversifizierung der Energiequellen, Versorgungswege und Lieferquellen,
- b)
- Optimierung der Energienetzkapazität und Integration des Energiebinnenmarkts, insbesondere hinsichtlich der grenzüberschreitenden Abschnitte,
- c)
- Ausbau des Netzes zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch die Verminderung der Isolation der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln der Gemeinschaft,
- d)
- Anbindung und Integration erneuerbarer Energiequellen und
- e)
- Sicherheit, Zuverlässigkeit und Interoperabilität der zusammengeschalteten Energienetze einschließlich der Möglichkeit der Nutzung der Gasflüsse in mehrere Richtungen, wenn dies erforderlich ist.
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