Artikel 2 VO (EG) 2009/669
Aktualisierung des Anhangs I
Bei der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung der Liste in Anhang I sind zumindest Daten aus folgenden Quellen heranzuziehen:
- a)
- Meldungen im Rahmen des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF),
- b)
- Berichte und sonstige Informationen, die sich aus der Arbeit des Lebensmittel- und Veterinäramts ergeben,
- c)
- Berichte und Informationen von Drittländern,
- d)
- der Informationsaustausch zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit,
- e)
- gegebenenfalls wissenschaftliche Bewertungen.
Die Liste in Anhang I wird regelmäßig — und zwar mindestens halbjährlich — aktualisiert.
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