Artikel 2 VO (EG) 2009/669

Aktualisierung des Anhangs I

Bei der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung der Liste in Anhang I sind zumindest Daten aus folgenden Quellen heranzuziehen:

a)
Meldungen im Rahmen des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF),
b)
Berichte und sonstige Informationen, die sich aus der Arbeit des Lebensmittel- und Veterinäramts ergeben,
c)
Berichte und Informationen von Drittländern,
d)
der Informationsaustausch zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit,
e)
gegebenenfalls wissenschaftliche Bewertungen.

Die Liste in Anhang I wird regelmäßig — und zwar mindestens halbjährlich — aktualisiert.

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