ANHANG II VO (EG) 2009/670
(Artikel 13 Absatz 3)
TEIL A
-
1.
-
BEZUGSMETHODE ZUR BESTIMMUNG DER BESTANDTEILE, DIE KEIN EINWANDFREIES GRUNDGETREIDE SIND
Die Bezugsmethode zur Bestimmung der Bestandteile, die kein einwandfreies Grundgetreide sind, ist Folgende:1.1. Bei Hartweizen wird eine Durchschnittsprobe von 250 g jeweils eine halbe Minute lang durch ein Schlitzsieb von 3,5 mm Schlitzbreite und ein Schlitzsieb von 1,0 mm Schlitzbreite gesiebt. Für eine konstante Siebung wird eine Siebmaschine (z. B. ein Vibrationstisch mit aufmontierten Sieben) empfohlen. Der Rückhalt des 3,5-mm-Siebes und der Durchfall des 1,0-mm-Siebes sind zusammen auszuwiegen und gelten als Verunreinigungen. Befinden sich im Rückhalt des 3,5-mm-Siebes Bestandteile der Kategorie Fremdgetreide oder sehr dicke Körner des Grundgetreides, so sind sie der gesiebten Probe wieder beizufügen. Beim Sieben durch das 1,0-mm-Sieb ist festzustellen, ob lebende Schädlinge vorhanden sind. Aus der gesiebten Probe wird mittels eines Probenteilers eine Probe zwischen 50 und 100 g entnommen. Diese Teilprobe ist zu wiegen. Anschließend wird diese Teilprobe auf einer Tischplatte zu einer flachen Schicht ausgebreitet, und die Kategorien Bruchkorn, Fremdgetreide, Auswuchs, Schädlingsfraß, frostgeschädigte Körner, Körner mit Keimverfärbungen, fleckige Körner, Fremdkörner, Mutterkorn, verdorbene Körner, Brandbutten, Spelzen, lebende Schädlinge und tote Insekten werden mit Hilfe einer Pinzette oder eines Hornspatels ausgelesen. Befinden sich in der Teilprobe Körner, die noch in den Spelzen sitzen, so sind diese Körner von Hand aus der Umhüllung herauszuholen; diese Spelzen zählen zu der Kategorie Spelzen. Steine, Sand und Strohteile werden der Kategorie Verunreinigungen zugerechnet. Die Teilprobe wird eine halbe Minute lang durch ein Schlitzsieb mit einer Schlitzbreite von 1,9 mm bei Hartweizen gesiebt. Der Durchfall dieser Siebung zählt zur Kategorie Schmachtkorn. Frostgeschädigte sowie nicht ganz gereifte grüne Körner werden ebenfalls der Kategorie Schmachtkorn zugerechnet.
1.2. Die nach den Methoden der Nummer 1 ermittelten Kategorien, die kein einwandfreies Grundgetreide sind, sind auf 0,01 g genau auszuwiegen und prozentual auf die Durchschnittsprobe zu berechnen. Die Angaben im Untersuchungsbericht erfolgen mit einer Genauigkeit von 0,1 %. Es ist festzustellen, ob lebende Schädlinge vorhanden sind. Grundsätzlich sind je Probe zwei Untersuchungen durchzuführen. Dabei darf sich höchstens eine Abweichung von 10 % des oben genannten Gesamtbesatzes ergeben.
1.3. Bei den unter den Nummern 1 und 2 genannten Maßnahmen sind folgende Geräte zu verwenden:- a)
- Probenteiler, z. B. konischer oder Riffelprobenteiler,
- b)
- Präzisions- und Feinwaage,
- c)
- Schlitzsiebe mit einer Schlitzbreite von 1,0, 1,8, 1,9, 2,0, 2,2 und 3,5 mm und Rundlochsiebe von 1,8 und 4,5 mm Lochdurchmesser. Die Siebe sind gegebenenfalls auf einen Vibrationstisch zu montieren.
TEIL B
- 2.
- BEZUGSMETHODE ZUR BESTIMMUNG DES FEUCHTIGKEITSGEHALTS DES HARTWEIZENS
Die Bezugsmethode zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts des Hartweizens ist die nachstehend aufgeführte Methode. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch andere Methoden, die auf demselben Prinzip beruhen, die Methode ISO 712:1998 oder eine auf der Infrarot-Technologie basierende Methode heranziehen. Im Streitfall ist allein die Methode in Anhang II Teil B entscheidend.- 2.1.
- Prinzip
Das Erzeugnis wird bei einer Temperatur von 130 bis 133 °C und normalem Luftdruck während eines gemäß der Größe der Partikel festgesetzten Zeitraums getrocknet.- 2.2.
- Anwendungsgebiet
Diese Trocknungsmethode gilt für geschrotetes Getreide, dessen Teilchengröße bei Sieben mit Maschen von 0,5 mm eine Durchlässigkeit von zumindest 50 % gestattet und das bei Sieben mit Rundmaschen von 1,0 mm höchstens 10 % Rückstand zurücklässt. Die Methode gilt auch für Mehle.- 2.3.
- Geräte
Präzisionswaage Zerkleinerungsgerät aus einem Material, das keine Feuchtigkeit absorbiert, leicht zu reinigen ist, eine schnelle und gleichmäßige Zerkleinerung ermöglicht, ohne merkbare Erwärmung hervorzurufen, so weit wie möglich den Kontakt mit der Außenluft verhindert und den unter Nummer 2 gestellten Anforderungen entspricht (z. B. zerlegbare Kegelmühle). Gefäß aus korrosionsbeständigem Metall oder aus Glas mit Schliffdeckel; die Nutzfläche muss eine solche Verteilung der Probe ermöglichen, dass 0,3 g auf 1 cm2 kommen. Elektrisch beheizter, temperaturgeregelter Trockenschrank, der auf eine Temperatur zwischen 130 und 133 °C(1) eingestellt ist und eine ausreichende Lüftung besitzt(2). Exsikkator mit dicker, perforierter Platte aus Metall, die ersatzweise aus Porzellan sein kann. Der Exsikkator enthält ein wirksames Trocknungsmittel.- 2.4.
- Arbeitsverfahren
Trocknung
In das austarierte Gefäß bei kleinkörnigem Getreide rund 5 g mit einer Genauigkeit von ± 1 mg und bei Mais rund 8 g der geschroteten Substanz einwiegen. Das Gefäß in einen auf 130-133 °C erhitzten Trockenschrank stellen. Damit die Temperatur des Trockenschranks nicht zu stark abfällt, ist das Gefäß möglichst rasch hineinzustellen. Nachdem der Trockenschrank erneut die Temperatur von 130-133 °C erreicht hat, bei kleinkörnigem Getreide zwei Stunden und bei Mais vier Stunden trocknen lassen. Das Gefäß aus dem Trockenschrank herausnehmen, den Deckel rasch wieder auflegen, 30 bis 45 Minuten lang in einem Exsikkator abkühlen lassen und wiegen (das Wiegen soll mit einer Genauigkeit von ± 1 mg erfolgen).- 2.5.
- Berechnungsmethode und Formeln
E | = | Anfangsmasse der Probe in Gramm |
M | = | Masse der Probe in Gramm nach der Konditionierung |
M′ | = | Masse der Probe in Gramm nach dem Schroten |
m | = | l Masse der trockenen Probe in Gramm |
- —
ohne Vorkonditionierung (E – m) × 100/E,
- —
mit Vorkonditionierung [(M′ – m)M/M′ + E – M] × 100/E = 100 (1 – Mm/EM′).
- 2.6.
- Erneute Bestimmung
Der Unterschied zwischen Ergebnissen von zwei Feuchtigkeitsgehaltsbestimmungen, die gleichzeitig oder kurz nacheinander von derselben Person vorgenommen werden, darf 0,15 g je 100 g der Probe nicht überschreiten. Andernfalls ist die Bestimmung erneut vorzunehmen.TEIL C
- 3.
- METHODE ZUR BESTIMMUNG DES ANTEILS DER HARTWEIZENKÖRNER, DIE IHR GLASIGES AUSSEHEN VERLOREN HABEN
Die Bezugsmethode zur Bestimmung des Anteils der Hartweizenkörner, die ihr glasiges Aussehen verloren haben, ist Folgende:- 3.1.
- Prinzip
Zur Bestimmung des Anteils der Körner, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verloren haben, wird nur ein Teil der Probe herangezogen. Die Körner werden mit dem Körnerschneider nach Pohl oder einem vergleichbaren Gerät zerlegt.- 3.2.
- Material
- —
Körnerschneider nach Pohl oder vergleichbares Instrument,
- —
Pinzette, Skalpell,
- —
Schale oder Küvette.
- 3.3.
- Verfahren
- a)
- Die Untersuchung erstreckt sich auf eine Probe von 100 g, nachdem die Bestandteile aussortiert worden sind, die kein einwandfreies Grundgetreide sind.
- b)
- Die Probe in einer Schale ausbreiten und gleichmäßig verteilen.
- c)
- Nach Einführung einer Platte in den Körnerschneider eine Handvoll Körner auf dem Gitter ausbreiten. Durch lebhaftes Klopfen dafür sorgen, dass auf jede Zelle nur ein Korn entfällt. Den beweglichen Teil herunterklappen, um die Körner festzuhalten, so dass sie zerschnitten werden können.
- d)
- Mit soviel Platten arbeiten, dass mindestens 600 Körner zerschnitten werden.
- e)
- Die Körner zählen, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verloren haben.
- f)
- Den prozentualen Anteil der Körner berechnen, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verloren haben.
- 3.4.
- Ergebnisdarstellung
I | = | Masse der Bestandteile, die kein einwandfreies Grundgetreide sind, ausgedrückt in Gramm |
M | = | prozentualer Anteil der Körner, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verloren haben, an den untersuchten gereinigten Körnern |
- 3.5.
- Ergebnis
Prozentualer Anteil der in der Probe enthaltenen Körner, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verloren haben [M × (100 – I)]/100 = …TEIL D
- 4.
- SONSTIGE METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER QUALITÄT DES HARTWEIZENS
4.1. Die Bezugsmethode zur Bestimmung der Fallzahl nach Hagberg (Messung der Alpha-Amylase-Aktivität) wird nach der Norm ISO 3093:2004 festgelegt.
4.2. Die Bezugsmethode zur Bestimmung des Eigengewichts ist die Norm ISO 7971/2:1995.
4.3. Die Probenahmemethoden und die Referenzanalysemethoden zur Bestimmung des Mykotoxingehalts sind die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 genannten und in den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission(3) festgelegten Methoden.
Fußnote(n):
- (1)
Lufttemperatur im Innern des Trockenschranks.
- (2)
Der Trockenschrank soll eine solche Wärmekapazität haben, dass er, wenn er auf eine Temperatur von 130-133 °C eingestellt worden ist, diese Temperatur in weniger als 45 Minuten wieder erreichen kann, nachdem die Höchstzahl gleichzeitig zu trocknender Proben hineingestellt wurde. Die Ventilation sollte gewährleisten, dass die Ergebnisse der Trocknung aller Grieß- oder gegebenenfalls Maisproben, die der Schrank enthalten kann, während zwei Stunden bei kleinkörnigem Getreide (Weichweizen, Hartweizen, Gerste und Sorghum) und während vier Stunden bei Mais um weniger als 0,15 % von den Ergebnissen abweichen, die nach dreistündiger Trocknung bei kleinkörnigem Getreide und fünfstündiger Trocknung bei Mais erzielt werden.
- (3)
ABl. L 70 vom 9.3.2006, S. 12.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.