Präambel VO (EG) 2009/671
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 171 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Gemäß Kapitel III Abschnitt 2 der Verordnung (EG) Nr. 1282/2006 der Kommission vom 17. August 2006 mit besonderen Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates im Hinblick auf die Ausfuhrlizenzen und die Ausfuhrerstattungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse(2) können die Ausfuhrlizenzen für Käse, der nach den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) im Rahmen der Kontingente ausgeführt wird, die sich aus den während der multilateralen Handelsverhandlungen geschlossenen Übereinkommen ergeben, nach einem besonderen Verfahren zugeteilt werden, in dessen Rahmen bevorzugte Einführer in den USA benannt werden können.
- (2)
- Dieses Verfahren sollte für die Ausfuhr im Jahr 2010 eröffnet werden; außerdem sind die zusätzlich erforderlichen Modalitäten festzulegen.
- (3)
- Die in den USA zuständigen Behörden unterscheiden bei der Verwaltung der Einfuhren zwischen dem der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Uruguay-Runde eingeräumten Zusatzkontingent und den im Rahmen der Tokio-Runde eingeräumten Kontingenten. Bei der Erteilung der Ausfuhrlizenzen ist zu berücksichtigen, ob die Erzeugnisse den Anforderungen für eine Kontingentzuteilung nach dem „Harmonised Tariff Schedule of the United States of America” entsprechen.
- (4)
- Damit auch die weniger nachgefragten Kontingente ausgeschöpft werden, sollten Anträge über die gesamte Kontingentsmenge zulässig sein.
- (5)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
- (2)
ABl. L 234 vom 29.8.2006, S. 4.
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