Artikel 1 VO (EG) 2009/671

Die Ausfuhrlizenzen für Erzeugnisse des KN-Codes 0406, die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind und 2010 im Rahmen der Kontingente gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1282/2006 nach den Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt werden, werden gemäß Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung sowie gemäß der vorliegenden Verordnung erteilt.

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