Artikel 10 VO (EG) 2009/684

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Ausnahme des Artikels 6, der ab dem 1. Januar 2012 gilt, ab dem 1. April 2010.

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