Artikel 10 VO (EG) 2009/723

Satzung

Die Satzung eines ERIC enthält zumindest Folgendes:

a)
eine Liste der Mitglieder und Beobachter sowie gegebenenfalls der Körperschaften, die die Mitglieder vertreten, sowie die Bedingungen und Verfahren für Änderungen der Mitgliedschaft und der Vertretung im ERIC in Übereinstimmung mit Artikel 9;
b)
die Aufgaben und Tätigkeiten des ERIC;
c)
den satzungsmäßigen Sitz gemäß Artikel 8 Absatz 1;
d)
den Namen des ERIC gemäß Artikel 8 Absatz 2;
e)
die Dauer des Bestehens und das Verfahren zur Auflösung des ERIC gemäß Artikel 16;
f)
die Haftungsregelung gemäß Artikel 14 Absatz 2;
g)
die grundsätzliche Regeln für

i)
den Zugang für Nutzer,
ii)
die wissenschaftliche Bewertung,
iii)
die Verbreitungspolitik,
iv)
den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums,
v)
die Beschäftigungspolitik einschließlich der Chancengleichheit,
vi)
die Beschaffungspolitik, welche die Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und des Wettbewerbs einhält,
vii)
gegebenenfalls die Außerbetriebnahme,
viii)
den Umgang mit Daten;

h)
die Rechte und Pflichten der Mitglieder einschließlich der Verpflichtung, zu einem ausgeglichenen Haushalt beizutragen, und Stimmrechte;
i)
die Organe des ERIC, ihre Rolle, ihre Zuständigkeiten, ihre Zusammensetzung und ihre Beschlussfassungsverfahren — insbesondere im Hinblick auf die Änderung der Satzung — gemäß den Artikeln 11 und 12;
j)
die Festlegung der Arbeitssprache(n);
k)
Verweise auf die Durchführungsbestimmungen zur Satzung.

Die Satzung ist auf der Website des ERIC und an seinem satzungsmäßigen Sitz öffentlich zugänglich.

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