Artikel 12 VO (EG) 2009/723

Aufbau des ERIC

In der Satzung werden zumindest folgende Organe mit folgenden Zuständigkeiten vorgesehen:

a)
eine Mitgliederversammlung als das Organ mit uneingeschränkter Entscheidungsbefugnis, auch für die Verabschiedung des Haushaltsplans;
b)
ein von der Mitgliederversammlung ernannter Direktor oder Verwaltungsrat als ausführendes Organ und rechtlicher Vertreter des ERIC.

In der Satzung wird festgelegt, wie die Mitglieder des Verwaltungsrats das ERIC rechtlich vertreten.

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