Artikel 12 VO (EG) 2009/723
Aufbau des ERIC
In der Satzung werden zumindest folgende Organe mit folgenden Zuständigkeiten vorgesehen:
- a)
- eine Mitgliederversammlung als das Organ mit uneingeschränkter Entscheidungsbefugnis, auch für die Verabschiedung des Haushaltsplans;
- b)
- ein von der Mitgliederversammlung ernannter Direktor oder Verwaltungsrat als ausführendes Organ und rechtlicher Vertreter des ERIC.
In der Satzung wird festgelegt, wie die Mitglieder des Verwaltungsrats das ERIC rechtlich vertreten.
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