Artikel 4 VO (EG) 2009/723
Anforderungen an die Infrastruktur
Die vom ERIC aufzubauende Forschungsinfrastruktur erfüllt folgende Kriterien:
- a)
- Sie ist notwendig für die Durchführung europäischer Forschungsprogramme und -vorhaben, einschließlich der effizienten Durchführung der Gemeinschaftsprogramme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration;
- b)
- sie stellt einen Zusatznutzen für die Stärkung und Strukturierung des Europäischen Forschungsraums (EFR) und eine erhebliche Verbesserung auf den einschlägigen wissenschaftlichen und technologischen Gebieten auf internationaler Ebene dar;
- c)
- europäische Forscher, nämlich Forscher aus den Mitgliedstaaten und aus den assoziierten Ländern, erhalten unter Beachtung der in der Satzung festgelegten Regeln effektiven Zugang;
- d)
- sie trägt zur Mobilität des Wissens und/oder der Forscher im Europäischen Forschungsraum (EFR) bei und verbessert die Nutzung des intellektuellen Potenzials aller Mitgliedstaaten der Union, und
- e)
- sie trägt zur Verbreitung und Nutzbarmachung der Ergebnisse der Tätigkeiten der gemeinschaftlichen Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration bei.
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