Artikel 112 VO (EG) 2009/73

Individuelle Höchstgrenzen für Mutterkuhprämien

(1) Jedem Betriebsinhaber, der in seinem Betrieb Mutterkühe hält, wird im Rahmen der gemäß Artikel 126 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 festgesetzten individuellen Höchstgrenzen eine Beihilfe gewährt.

(2) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Summe der in ihrem Hoheitsgebiet verfügbaren Prämienansprüche die in Absatz 5 festgesetzten nationalen Höchstgrenzen nicht überschreitet und die nationalen Reserven gemäß Artikel 114 erhalten bleiben können.

Nach Ablauf der Antragsfrist für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung nach Artikel 122 und sofern Artikel 53 Absatz 1 Anwendung findet, erfolgen die Zuweisung der individuellen Höchstgrenzen an die Erzeuger und die Bildung der nationalen Reserve nach Artikel 114 spätestens bis zum Ende des ersten Anwendungsjahres der Betriebsprämienregelung.

(3) Soweit bei der Anpassung gemäß Absatz 2 eine Herabsetzung der individuellen Höchstgrenzen der Betriebsinhaber erforderlich wird, wird diese ohne Ausgleichszahlung vorgenommen und nach objektiven Kriterien beschlossen, die insbesondere Folgendes umfassen:

a)
den Prozentsatz, zu dem Betriebsinhaber ihre individuellen Höchstgrenzen in den drei Bezugsjahren vor 2000 genutzt haben;
b)
die Durchführung eines Investitions- oder Extensivierungsprogramms im Rindfleischsektor;
c)
besondere natürliche Gegebenheiten oder die Anwendung von Sanktionen, die dazu führen, dass die Prämie für mindestens ein Bezugsjahr gekürzt oder überhaupt nicht gezahlt wird;
d)
weitere außergewöhnliche Umstände, die bewirken, dass die Prämienzahlungen für mindestens ein Bezugsjahr der in den vorangegangenen Jahren festgestellten Lage nicht entsprechen.

(4) Prämienansprüche, die in Anwendung der Maßnahme gemäß Absatz 2 Unterabsatz 1 entzogen wurden, verfallen.

(5) Die folgenden nationalen Obergrenzen finden Anwendung:

Mitgliedstaat Nationale Höchstgrenze
Belgien 394253
Bulgarien 16019
Tschechische Republik 90300
Estland 13416
Spanien 1441539
Frankreich 3779866
Kroatien 105270
Zypern 500
Lettland 19368
Litauen 47232
Ungarn 117000
Malta 454
Österreich 375000
Polen 325581
Portugal 458941
Rumänien 150000
Slowenien 86384
Slowakei 28080

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