Artikel 136b VO (EG) 2009/73

Mittelübertragung an den ELER

Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 136 beschlossen haben, ab dem Haushaltsjahr 2011 einen Betrag für die Förderung durch die Union im Rahmen der Programmplanung für die ländliche Entwicklung und Finanzierung durch den ELER zur Verfügung zu stellen, stellen die im Anhang VIIIa vorgesehenen Beträge weiterhin für die ländliche Entwicklung und Finanzierung durch den ELER für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung.

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