Artikel 148 VO (EG) 2009/73

Übergangsregelung für die neuen Mitgliedstaaten

Sind Übergangsmaßnahmen erforderlich, um für die neuen Mitgliedstaaten den Übergang von der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung zur Betriebsprämienregelung und anderen Beihilferegelungen gemäß den Titeln III und IV zu erleichtern, so werden sie nach dem Verfahren gemäß Artikel 141 Absatz 2 erlassen.

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