Artikel 1 VO (EG) 2009/734
Es wird eine Untersuchung gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet, um festzustellen, ob die Einfuhren von aus der Republik Korea und aus Malaysia versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen Kabel und Seile aus nichtrostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm der KN-Codes ex 7312 10 81, ex 7312 10 83, ex 7312 10 85, ex 7312 10 89 und ex 7312 10 98 (TARIC-Codes 7312108113, 7312108313, 7312108513, 7312108913 und 7312109813), ob als Ursprungserzeugnisse der Republik Korea oder Malaysias angemeldet oder nicht, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1858/2005 eingeführten Maßnahmen umgehen.
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