ANHANG II VO (EG) 2009/767
Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung gemäß Artikel 11 Absatz 4
- 1.
- Die angegebenen oder anzugebenden Gehalte oder Anteile beziehen sich auf das Gewicht des Futtermittels, sofern nichts anderes angegeben ist.
- 2.
- Die numerische Angabe von Daten folgt der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr, und als Datumsformat ist in der Kennzeichnung Folgendes zu verwenden: „TT/MM/JJ” .
- 3.
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Synonyme Begriffe in bestimmten Sprachen:
- a)
- Im Tschechischen kann die Bezeichnung „krmiva” gegebenenfalls ersetzt werden durch „produkty ke krmení” ; im Deutschen kann die Bezeichnung „Einzelfuttermittel” ersetzt werden durch „Futtermittel-Ausgangserzeugnis” ; im Griechischen kann die Bezeichnung „πρώτη ύλη ζωοτροφών” ersetzt werden durch „απλή ζωοτροφή” , und im Italienischen kann die Bezeichnung „materia prima per mangimi” ersetzt werden durch „mangime semplice” ;
- b)
- bei der Bezeichnung von Futtermitteln für Heimtiere sind folgende Bezeichnungen zulässig: im Bulgarischen „храна” ; im Spanischen „alimento” ; im Tschechischen kann die Bezeichnung „kompletní krmná směs” ersetzt werden durch „kompletní krmivo” und kann die Bezeichnung „doplňková krmná směs” ersetzt werden durch „doplňkové krmivo” ; im Englischen „pet food” ; im Italienischen „alimento” ; im Ungarischen „állateledel” ; im Niederländischen „samengesteld voeder” ; im Polnischen „karma” ; im Slowenischen „hrana za hišne živali” ; im Finnischen „lemmikkieläinten ruoka” ; im Estnischen „lemmikloomatoit” ; im Kroatischen „hrana za kućne ljubimce” .
- 4.
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Bei den Hinweisen für eine ordnungsgemäße Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln und Einzelfuttermitteln, die einen höheren Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen aufweisen als die für Alleinfuttermittel festgelegten Höchstgehalte, wird die Höchstmenge
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in Gramm oder Kilogramm oder Volumeneinheit Ergänzungsfuttermittel und Einzelfuttermittel je Tier je Tag oder
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als Prozentanteil der täglichen Ration oder
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je Kilogramm Alleinfuttermittel oder als Prozentanteil von Alleinfuttermittel
angegeben, um sicherzustellen, dass der jeweilige Höchstgehalt an Futtermittelzusatzstoffen in der täglichen Ration eingehalten wird.
- 5.
- Unbeschadet der Analyseverfahren kann bei Futtermitteln für Heimtiere der Ausdruck „Rohprotein” ersetzt werden durch „Protein” , „Rohfett” durch „Fettgehalt” und „Rohasche” durch „Ascherückstand” oder „anorganischer Stoff” .
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