Artikel 15 VO (EG) 2009/78
Aufgehobene Rechtsakte
Die Richtlinien 2003/102/EG und 2005/66/EG werden mit Wirkung ab dem in Artikel 16 Absatz 2 dieser Verordnung genannten Zeitpunkt aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweisungen auf diese Verordnung.
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