Artikel 16 VO (EG) 2009/78

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 24. November 2009, mit Ausnahme des Artikels 4 Absatz 6 und des Artikels 9 Absatz 9, die ab dem Tag des Inkrafttretens gelten, und mit Ausnahme von Artikel 9 Absätze 2 bis 8, die ab den jeweils darin genannten Daten gelten.

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