ANHANG IV VO (EG) 2009/78

EG-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN

1. Dieses Zeichen besteht aus:

1.1. dem Kleinbuchstaben „e” in einem Rechteck, gefolgt von der jeweiligen Kennziffer oder Kennbuchstabenfolge des Mitgliedstaats, der die EG-Typgenehmigung erteilt hat:
1für Deutschland,
2für Frankreich,
3für Italien,
4für die Niederlande,
5für Schweden,
6für Belgien,
7für Ungarn,
8für die Tschechische Republik,
9für Spanien,
11für das Vereinigte Königreich,
12für Österreich,
13für Luxemburg,
17für Finnland,
18für Dänemark,
19für Rumänien,
20für Polen,
21für Portugal,
23für Griechenland,
24für Irland,
25für Kroatien,
26für Slowenien,
27für die Slowakei,
29für Estland,
32für Lettland,
34für Bulgarien,
36für Litauen,
49für Zypern,
50für Malta.

1.2. In der Nähe des Rechtecks muss die „Basis-Typgenehmigungsnummer” stehen, die Abschnitt 4 der in Anhang VII der Richtlinie 2007/46/EG beschriebenen Typgenehmigungsnummer bildet; ihr vorangestellt sind die beiden Ziffern, die die laufende Nummer der letzten größeren technischen Änderung dieser Verordnung angeben, die zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typgenehmigung in Kraft war. Die laufende Nummer für diese Verordnung lautet 02.

1.3. Über dem Rechteck sind folgende zusätzliche Buchstaben angegeben:

1.3.1. „A” gibt an, dass das Frontschutzsystem nach den Anforderungen von Anhang I Nummer 5.1.1.1 genehmigt wurde und an Fahrzeuge angebaut werden kann, die den Vorgaben von Anhang I Abschnitt 2 entsprechen.

1.3.2. „B” gibt an, dass das Frontschutzsystem nach den Anforderungen von Anhang I Nummer 5.1.1.2 genehmigt wurde und an Fahrzeuge angebaut werden kann, die den Vorgaben von Anhang I Abschnitt 3 entsprechen.

1.3.3. „X” gibt an, dass für die Typgenehmigung des Frontschutzsystems eine der nach Anhang I Nummer 5.1.1.3 oder 5.1.2.2 alternativ zulässigen Prüfungen mit dem Bein- oder Hüftprüfkörper durchgeführt wurde und dass das Frontschutzsystem nur für den Anbau an Fahrzeugen geeignet ist, die nicht den Vorgaben von Anhang I Abschnitt 2 oder 3 entsprechen.

1.4. Das EG-Typgenehmigungszeichen ist klar erkennbar, dauerhaft und nach dem Anbau an das Fahrzeug deutlich sichtbar.

1.5. Ein Beispiel für ein Genehmigungszeichen ist in der Anlage zu diesem Anhang enthalten.

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