Artikel 1 VO (EG) 2009/79

Gegenstand

Diese Verordnung legt Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Wasserstoffantriebs sowie für die Typgenehmigung von Wasserstoff führenden Bauteilen und Wasserstoffsystemen fest. Diese Verordnung legt ferner Vorschriften für den Einbau solcher Bauteile und Systeme fest.

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