Artikel 16 VO (EG) 2009/79

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 24. Februar 2011, mit Ausnahme des Artikels 11 Absatz 3 und des Artikels 12, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten, und des Artikels 11 Absatz 2, der ab dem darin genannten Zeitpunkt gilt.

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