ANHANG IV VO (EG) 2009/846

"ANHANG X

ANHANG XI

1.
HERAUSGENOMMENE UND WIEDEREINGEZOGENE BETRÄGE FÜR DAS JAHR 20.. ABGEZOGEN VON AUSGABENERKLÄRUNGEN

A) Zurückgezogene Beträge(1) B) Wiedereingezogene Beträge(2)
a b c d e f g h i
Prioritätsachse Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten und einbehaltenen zuschussfähigen Ausgaben(3) Entsprechender einbehaltener öffentlicher Beitrag(4) Gesamtbetrag der einbehaltenen Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden(5) Gesamtbetrag der entsprechenden einbehaltenen öffentlichen Beiträge im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden(6) Wiedereingezogene öffentliche Beiträge(7) Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten Ausgaben(8) Gesamtbetrag der entsprechenden wiedereingezogenen öffentlichen Beiträge im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden(9) Gesamtbetrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden(10)
1
2
3
4
Insgesamt

2.
NOCH AUSSTEHENDE WIEDEREINZIEHUNGEN ZUM 31.12.20..

a b c d e f
Prioritätsachsen Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens Wiedereinzuziehender öffentlicher Betrag(11) Gesamthöhe der von den Begünstigten getätigten zuschussfähigen Ausgaben(12) Gesamtbetrag der Ausgaben im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden(13) Gesamtbetrag der wiedereinzuziehenden öffentlichen Beiträge im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 gemeldet wurden(14)
1 2007
2008
2 2007
2008
3 2007
2008
Insgesamt

3.
ZUM 31.12.20.. NICHT WIEDEREINZIEHBARE BETRÄGE

a b c d e f g h i j k
Bezeichnung des Vorhabens Prioritätsachsen Aktenzeichen für die Unregelmäßigkeit (sofern zutreffend)(15) Jahr des Beginns des Wiedereinziehungsverfahrens Öffentlicher Beitrag, der als nicht wiedereinziehbar erklärt wurde(16) Gesamtausgaben der Begünstigten, die als nicht wiedereinziehbar erklärt wurden(17) Datum der letzten Zahlung öffentlicher Beiträge an den Begünstigten Datum der Feststellung der Uneinbringlichkeit Grund der Uneinbringlichkeit Wiedereinziehungsmaßnahmen und Datum der Wiedereinziehungsanweisung Angeben, ob EU-Beitrag aus dem EU-Haushalt getragen werden sollte (J/N)(18)
X 20..
Y 20..
Z 20..
Insgesamt

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