Artikel 89 VO (EG) 2009/874

Veröffentlichung von Beschwerden und diesbezüglichen Entscheidungen

Im Amtsblatt veröffentlicht werden das Eingangsdatum von Beschwerden und das Datum der diesbezüglichen Entscheidungen, die Namen und Anschriften der am Beschwerdeverfahren Beteiligten sowie deren Anträge oder die Entscheidungen hierüber.

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