Artikel 16 VO (EG) 2009/891

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 950/2006 wird ab dem 1. Oktober 2009 aufgehoben.

In Übereinstimmung mit der genannten Verordnung ausgestellte Lizenzen gelten jedoch bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer.

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