Artikel 2 VO (EG) 2009/926
Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 289/2009 auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China werden in Höhe des vorläufigen Zolls endgültig vereinnahmt.
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