Artikel 1 VO (EG) 2009/953
Anwendungsbereich
Die vorliegende Verordnung findet Anwendung auf Lebensmittel für eine besondere Ernährung mit Ausnahme derjenigen Lebensmittel, die unter die Richtlinie 2006/125/EG und die Richtlinie 2006/141/EG fallen.
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