ANHANG II VO (EG) 2009/976

SUCHDIENSTE

TEIL A

Damit der Suchdienst die Mindestsuchkriterien gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG erfüllt, muss er die Suche mit den INSPIRE-Metadatenelementen unterstützen, die in Tabelle 1 dieses Anhangs aufgelistet sind.

Tabelle 1

MindestsuchkriterienINSPIRE-Metadatenelemente
SchlüsselwörterSchlüsselwort

Klassifizierung von Geodaten und Geodatendiensten

(Für Geodatensätze und Geodatensatzreihen)

Themenkategorie (topic category)

Klassifizierung von Geodaten und Geodatendiensten

(Für Geodatendienste)

Art des Geodatendienstes (spatial data service type)
Qualität und Gültigkeit der GeodatensätzeHerkunft (lineage)
Qualität und Gültigkeit der GeodatensätzeRäumliche Auflösung (spatial resolution)
Grad der Übereinstimmung mit den in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen der Richtlinie 2007/2/EGSpezifikation (specification)
Grad der Übereinstimmung mit den in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen der Richtlinie 2007/2/EGGrad (degree)
Geografischer StandortGeografisches Begrenzungsrechteck (geographical bounding box)
Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung von Geodatensätzen und -dienstenBedingungen für den Zugang und die Nutzung (conditions applying to access and use)
Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung von Geodatensätzen und -dienstenBeschränkungen des öffentlichen Zugangs (limitations on public access)
Für die Schaffung, Verwaltung, Erhaltung, und Verbreitung von Geodatensätzen und -diensten zuständige BehördenZuständige Stelle (responsible party)
Für die Schaffung, Verwaltung, Erhaltung, und Verbreitung von Geodatensätzen und -diensten zuständige BehördenFunktion der zuständigen Stelle (responsible party role)
Außerdem müssen die folgenden INSPIRE-Metadatenelemente oder Reihen von Elementen als Suchkriterien zur Verfügung stehen:
a)
Ressourcenbezeichnung (resource title);
b)
Ressourcenüberblick (resource abstract);
c)
Ressourcenart (resource type);
d)
eindeutiger Ressourcenbezeichner (unique resource identifier);
e)
Zeitbezug.
Damit Ressourcen mit einer Kombination von Suchkriterien gesucht werden können, müssen logische Operatoren und Vergleichsoperatoren unterstützt werden. Damit Ressourcen auf Basis des geografischen Standorts der Ressource gefunden werden können, muss der in Tabelle 2 aufgeführte räumliche Operator unterstützt werden.

Tabelle 2

Name des OperatorsEigenschaft
IntersectsErfordert, dass das INSPIRE-Metadatenelement „Geografisches Begrenzungsrechteck” (Bounding Box) ein als von Interesse definiertes Gebiet räumlich schneidet

TEIL B

1.
LISTE DER OPERATIONEN

Damit der Suchdienst die Bestimmungen in Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2007/2/EG erfüllt, muss er die in Tabelle 3 dieses Anhangs aufgelisteten Operationen zur Verfügung stellen.

Tabelle 3

OperationFunktion
Get Discovery Service MetadataBereitstellung aller erforderlichen Informationen zu dem Suchdienst und Beschreibung der Leistungsmerkmale des Dienstes
Discover MetadataDie Operation „Discover Metadata” ermöglicht es, INSPIRE-Metadatenelemente von Ressourcen basierend auf einer Suchanfrage aus dem Ziel-Suchdienst abzurufen
Damit der Suchdienst die Bestimmungen in Artikel 12 der Richtlinie 2007/4/EG erfüllt, muss er die in Tabelle 4 dieses Anhangs aufgelisteten Operationen zur Verfügung stellen.

Tabelle 4

OperationFunktion
Publish MetadataDie Operation „Publish Metadata” ermöglicht es, INSPIRE-Metadatenelemente von Ressourcen im Suchdienst zu bearbeiten (Push- oder Pull-Metadatenmechanismen). Bearbeiten bedeutet Einfügen, Aktualisieren und Löschen
Link Discovery ServiceDie Funktion „Link Discovery Service” ermöglicht es, einen Suchdienst für die Suche nach Ressourcen über den Suchdienst des Mitgliedstaats zu definieren, während die Ressourcenmetadaten am Standort des Besitzers verbleiben
Die Anfrage- und Antwortparameter zu den Operationen vervollständigen die jeweilige Beschreibung der Operation und sind ein wichtiger Bestandteil der technischen Spezifikationen zu den Suchdiensten.

2.
OPERATION „GET DISCOVERY SERVICE METADATA”

2.1
Anfrage „Get Discovery Service Metadata”

2.1.1
Anfrageparameter „Get Discovery Service Metadata”
Der Parameter für die Anfrage „Get Discovery Service Metadata” gibt die natürliche Sprache für den Inhalt der Antwort auf „Get Discovery Service Metadata” an

2.2
Antwort auf „Get Discovery Service Metadata”

Die Antwort auf „Get Discovery Service Metadata” muss die folgenden Parameter enthalten:

Metadaten des Suchdienstes (Discovery Service Metadata),

Metadaten zu den Operationen (Operations Metadata),

Sprachen (Languages).

2.2.1
Parameter für die Metadaten des Suchdienstes (Discovery Service Metadata)
Die Parameter für die Metadaten des Suchdienstes (Discovery Service Metadata) sollen mindestens die INSPIRE-Metadaten des Suchdienstes enthalten.
2.2.2
Parameter: Metadaten zu den Operationen (Operations Metadata)
Die Parameter für die Metadaten zu den Operationen (Operations metadata) stellen Metadaten über die Operationen zur Verfügung, die vom Suchdienst bereitgestellt werden. Diese Metadatenparameter sollen jede Operation beschreiben. Sie sollen mindestens
1.
für die Metadaten „Publish” angeben, ob der Pull-Mechanismus, der Push-Mechanismus oder beide zur Verfügung stehen;
2.
jede Operation beschreiben; diese Beschreibung soll mindestens eine Beschreibung der ausgetauschten Daten und die Netzwerkadresse beinhalten.
2.2.3
Sprachparameter (Languages Parameter)
Es sind zwei Sprachparameter bereitzustellen:

Der Parameter für die Antwortsprache (Response Language) gibt die natürliche Sprache an, die in den Parametern zur Antwort auf „Get Discovery Service Metadata” verwendet wird;

der Parameter für die unterstützten Sprachen (Supported languages) umfasst eine Liste der natürlichen Sprachen, die der Suchdienst unterstützt.

3.
OPERATION „DISCOVER METADATA”

3.1
Anfrage „Discover Metadata”

Die Anfrage „Discovery Metadata” enthält die folgenden Parameter:

Sprache (Language);

Abfrage (Query).

3.1.1
Sprachparameter (Language)
Der Sprachparameter gibt die natürliche Sprache an, die für den Inhalt der Antwort „Discover Metadata” angefragt ist.
3.1.2
Abfrageparameter (Query)
Der Abfrageparameter (Query) soll die in Teil A angegebene Kombination von Suchkriterien enthalten.

3.2
Antwort auf „Discover Metadata”

3.2.1
Antwortparameter für „Discover Metadata”
Der Antwortparameter für „Discover Metadata” soll mindestens die INSPIRE-Metadatenelemente jeder Ressource enthalten, die der Abfrage entsprechen.

4.
OPERATION „PUBLISH METADATA”

Die Funktion „Publish Metadata” ermöglicht es, dem Suchdienst INSPIRE-Metadatenelemente von Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Push-Mechanismus: ermöglicht das Bearbeiten von INSPIRE-Metadatenelementen von Ressourcen, die vom Suchdienst aus zugänglich sind;

Pull-Mechanismus: ermöglicht es dem Suchdienst der Mitgliedstaaten (Member State Discovery Service), INSPIRE-Metadatenelemente von einem entfernt liegenden Standort anzufordern.

Mindestens eine der oben genannten Alternativen muss unterstützt werden.

4.1
Push-Mechanismus

4.1.1
Anfrage „Edit Metadata”
Der Anfrageparameter „Edit Metadata” stellt alle Informationen zur Verfügung, die für das Einfügen, Aktualisieren oder Löschen der INSPIRE-Metadatenelemente von Ressourcen beim Suchdienst erforderlich sind.

4.2
Pull-Mechanismus

4.2.1
Anfrage „Collect Metadata”
Der Anfrageparameter zu „Collect Metadata” stellt alle Informationen über den entfernten Standort zur Verfügung, die erforderlich sind, um die verfügbaren Metadaten von Ressourcen abzurufen. Er muss mindestens die INSPIRE-Metadatenelemente des jeweiligen Geodatendienstes enthalten.

5.
OPERATION „LINK DISCOVERY SERVICE”

Die Operation „Link Discovery Service” erlaubt es, einen Suchdienst, der der vorliegenden Verordnung entspricht, zu definieren. Er ist für die Suche nach Ressourcen über den Suchdienst des Mitgliedstaats verfügbar, während die Ressourcenmetadaten am Standort des Besitzers verbleiben.

5.1
Anfrage „Link Discovery Service”

5.1.1
Anfrageparameter zu „Link Discovery Service”
Der Anfrageparameter zu „Link Discovery Service” muss alle erforderlichen Informationen zu dem im Einklang mit der vorliegenden Verordnung stehenden Suchdienst einer Behörde oder eines Dritten bereitstellen, damit der Suchdienst des Mitgliedstaats über den Suchdienst der jeweiligen Behörde oder eines Dritten Metadaten von Ressourcen, die auf einer Kombination der Suchkriterien basieren, anzeigen und diese mit anderen Metadaten von Ressourcen zusammenführen kann.

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