ANHANG II VO (EG) 2009/983

ABGELEHNTE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN

Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der EFSAStellungnahme
Artikell 14 Absatz 1 Buchstabe a: gesundheitsbezogene Angabe über die Verringerung eines Krankheitsrisikos NeOpuntia® NeOpuntia® trägt zu einer Verbesserung der mit kardiovaskulären Risiken in Verbindung gebrachten Blutfettparameter bei, insbesondere zu einer Verbesserung des HDL-Cholesterinwerts. EFSA-Q-2008-214
Artikell 14 Absatz 1 Buchstabe a: gesundheitsbezogene Angabe über die Verringerung eines Krankheitsrisikos Mit Lactobacillus-helveticus fermentierte fettarme Evolus®-Milcherzeugnisse Evolus® verringert arterielle Steifigkeit. EFSA-Q-2008-218
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern regulat®.pro.kid IMMUN regulat®.pro.kid IMMUN unterstützt, stimuliert und moduliert das Immunsystem von Kindern in der Wachstumsphase. EFSA-Q-2008-082
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Milchprodukte Drei Portionen Milchprodukte pro Tag können im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung zur Förderung eines gesunden Körpergewichts bei Kindern und Jugendlichen beitragen. EFSA-Q-2008-110
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Milchprodukte Milchprodukte (Milch und Käse) fördern die Zahngesundheit bei Kindern. EFSA-Q-2008-112
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Docosahexaensäure (DHA) und Arachidonsäure (ARA) DHA und ARA unterstützen die neurale Entwicklung des Gehirns und der Augen. EFSA-Q-2008-120
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern regulat®.pro.kid BRAIN regulat®.pro.kid BRAIN trägt zur geistigen und kognitiven Entwicklung von Kindern bei. EFSA-Q-2008-083
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Docosahexaensäure (DHA) und Eicosapentaensäure (EPA) Wirkt beruhigend.

EFSA-Q-2008-091 und

EFSA-Q-2008-096

Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Docosahexaensäure (DHA) und Eicosapentaensäure (EPA) Sorgt für Ausgleich und schafft Raum für eine positive Entwicklung des Kindes.

EFSA-Q-2008-092 und

EFSA-Q-2008-097

Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Docosahexaensäure (DHA) und Eicosapentaensäure (EPA) Unterstützt die Sehkraft.

EFSA-Q-2008-095 und

EFSA-Q-2008-100

Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Docosahexaensäure (DHA) und Eicosapentaensäure (EPA) Unterstützt die geistige Entwicklung.

EFSA-Q-2008-098 und

EFSA-Q-2008-104

Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Docosahexaensäure (DHA) und Eicosapentaensäure (EPA) Fördert die Konzentration.

EFSA-Q-2008-094 und

EFSA-Q-2008-099

Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Docosahexaensäure (DHA) und Eicosapentaensäure (EPA) Fördert die Denkfähigkeit.

EFSA-Q-2008-093 und

EFSA-Q-2008-101

Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b: gesundheitsbezogene Angabe über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Docosahexaensäure (DHA) und Eicosapentaensäure (EPA) Unterstützt die Lernfähigkeit.

EFSA-Q-2008-102 und

EFSA-Q-2008-103

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